Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung wird jede Firma verpflichtet, ein Verfahrensverzeichnis zu führen, welches den Umgang der Daten dokumentiert.

Beauftragen Sie andere Firmen (z.B. Lettershop, Lohnbüro,…) müssen zudem detaillierte Verträge erstellt werden.

Beschäftigen Sie mehr als neun Mitarbeiter, so sind Sie verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dieser muss dafür sorgen, dass das Unternehmen den Datenschutz einhält.

Unsere Dienstleistung

Wir bieten Ihnen unsere Dienstleistung in unterschiedlichen Modulen an

1. Homepage-Check

Prüfung Ihrer Homepage. Sie erhalten rasch eine Übersicht über die Schwachstellen und Fehler auf Ihrer Homepage mit einer detaillierten Empfehlung, welche Änderungen notwenig sind.

2. Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses

Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes Verfahrensverzeichnis, in welchem dokumentiert wird, welche Daten wie verarbeitet werden.

3. Hilfe beim Vertragsmanagement mit Dienstleistern

Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen die Verträge, die für Ihre Dienstleister (Lettershop, Lohnbüro etc. ) notwenig sind

4. Externer Datenschutzbeauftragter

Sie beschäftigen mehr als 9 Mitarbeiter und benötigen daher einen Datenschutzbeauftragten. Dies kann sowohl eine von Ihnen angestellte Person sein, oder ein externer Datenschutzbeauftragter. Wir übernehmen diese Dienstleistung für Sie.